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Wir sind ein zertifizierter Entsorgungsfachbetrieb 

und erfüllen die Qualitätsmaßstäbe gemäß § 52 Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetze.

Die Einhaltung öffentlich-rechtlicher Regelungen sowie der Nachweis der transparenten Betriebsabläufe und Zuverlässigkeit sind Voraussetzungen für das Zertifikat. Die Einhaltung der Anforderungen wird jährlich durch einen externen Sachverständigen überprüft. Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden regelmäßig geschult und in die Verantwortung einbezogen und bieten damit qualitativ hochwertige Dienstleistungen an.

Unser Unternehmen erfüllt die Vorschriften des Gefahrgutrechts, 
die dem Schutz von Mensch und Umwelt vor gefährlichen Stoffen dienen:

  • Ermittlung der Gefahrstoffe/gefährlichen Abfälle im Unternehmen und Erstellung eines Gefahrenstoffkatasters nach 16 GefStoffV und TRGS 201
  • Jährliche Sicherheitsbelehrungen
  • Erstellung von Betriebsanweisungen nach § 14 GefStoffV und TRGS 555
    Aushang dieser BA an den relevanten Arbeitsplätzen 
    Schulungen der betroffenen Mitarbeiter im Umgang mit Gefahrenstoffen